Buchung und Gebühren

Buchungszeiten

Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre gewünschten Buchungszeiten an. Diese sind wie folgt:

Bringzeiten

07.30 – 08.00 Uhr 

08.00 – 08.25 Uhr 


Abholzeiten

 

bis 13.00 Uhr
bis 14.30 Uhr
bis 15.30 Uhr 
bis 16.30 Uhr 

Kita-Platz gesucht?


Für einen Betreuungsplatz in unserer Einrichtung melden Sie Ihr Kind bitte über die Kita-Platzsuche kita finder+ des Referats für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA München, der Landeshauptstadt München online an.

Gebühren und Elternbeitragszuschuss


  Gebühren für Münchner Kinder 

 

Unsere Elternentgelte richten sich nach der täglichen Buchungszeit: 

 

o   Bis 4 Std.             38 € 

o   Bis 5 Std.             48 € 

o   Bis 6 Std.            58 € 

o   Bis 7 Std.             69 € 

o   Bis 8 Std.             79 € 

o   Bis 9 Std.            90 € 

o   Über 9 Std.        100 € 

Aufgrund des Elternbeitragszuschusses des Landes Bayern fallen für die Eltern diese Elterngebühren nicht an. 

Der Träger hat sich für das Jahr 2024-2025 dem Defizitmodell der MKF angeschlossen und erhebt keine darüberhinausgehenden Elterngebühren. Somit zahlen Sie als Eltern bei uns keine Betreuungsgebühren. 

 

Essens- und Getränkegeld 

 

Das Essens- und Getränkegeld fällt monatlich an. 

Im Kindergartenjahr 2024-2025 sind es 86 €. 

 

Gebühren für Nicht-Münchner Kinder 

 

Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Stadtgebiet München haben, werden als Gastkinder geführt. Hierbei fallen folgende Gebühren an: 

 

o   Bis 4 Std.             105 € 

o   Bis 5 Std.             135 € 

o   Bis 6 Std.            163 € 

o   Bis 7 Std.             192 € 

o   Bis 8 Std.             221 € 

o   Bis 9 Std.            250 € 

o   Über 9 Std.        278 € 

 

 
Gebühren für Kinder, die im Jahr des Kindergarteneintritts vor September dieses Jahres bereits 3 werden 

 

In dem Jahr, in dem das Kind 3 wird, erfolgt die Auszahlung des Elternbeitragszuschuss erst ab September dieses Jahres. Somit fallen für die Betreuungsmonate vor September die oben angeführten Elternentgelte an. 

 

Dies gilt nur für den Zeitraum bis zum September. Ab September erfolgt die Übernahme der Elternbeitragskosten durch das Land Bayern. 

 

Eltern können für diese Übergangszeit Krippengeld beantragen, siehe dazu https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/